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   LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 233/08   

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https://dejure.org/2011,26859
LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 233/08 (https://dejure.org/2011,26859)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 2 U 233/08 (https://dejure.org/2011,26859)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 2 U 233/08 (https://dejure.org/2011,26859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    1. Berufskrankheiten sind den Arbeitsunfällen gleichwertige Versicherungsfälle nach § 7. Für sie gelten dieselben allgemeinen Voraussetzungen. 2. Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer BK Nr. 1318.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 261/97 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 233/08
    Zwar stellt dieses kein antizipiertes Sachverständigengutachten dar, sondern einen rechtlich unverbindlichen Hinweis für die Beurteilung im Einzelfall aus arbeitsmedizinischer Sicht (vgl. BSG vom 11.08.1998 - Az.: B 2 U 261/97 B, HVBG-INFO 1999, 1373; BSG SozR 3-5670 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2).
  • SG Aachen, 16.12.2011 - S 6 U 110/11

    Anspruch eines an akuter myeloischer Leukämie erkrankten ehemaligen Malers auf

    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass wissenschaftliche Studien auf die Verursachung von Erkrankungen durch Benzol sowohl durch kürzere hohe wie auch länger andauernde Belastungen hindeuten und die Ableitung eines präzisen Dosisgrenzwertes nicht möglich ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 23.02.2011 - L 2 U 233/08 = juris Rdnr. 23).

    Sie hält es indessen für zulässig, auf die wissenschaftliche Begründung zur Berufskrankheit nach Nr. 1318 der Anlage zur BKV zurückzugreifen, welche Personengruppen mit extremer Belastungsintensität, hoher Belastungsintensität, mittlerer und geringer Belastungsintensität unterscheidet (wissenschaftliche Begründung zur BK 1318, S. 62 ff.) und, gestaffelt nach diesen unterschiedlichen Graden von Belastungsintensität, auch Angaben zur Expositionszeit enthält (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 23.02.2011 - L 2 U 233/08 = juris Rdnr. 27 ff.).

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